- Umkehrwechsel
- umgedrehter Wechsel, Scheck-Wechsel-Verfahren, Wechsel-Scheck-Verfahren. 1. Begriff: Ein Käufer bezahlt eine Warenlieferung sofort per Scheck unter Abzug des ⇡ Skontos. Gleichzeitig lässt er zum Zweck der Refinanzierung der Zahlung vom Lieferanten einen Wechsel, den U., auf sich ziehen, akzeptiert ihn und lässt ihn von seiner Bank diskontieren. Dieses Verfahren verschafft dem Käufer einen sehr billigen Kredit; er nutzt den hohen Skonto aus und zahlt für den Kredit nur die niedrigen Diskontspesen. Der U. setzt eine starke Stellung des Käufers voraus, da der Lieferant mit der Ausstellung des U. ein Wechselobligo in voller Höhe der Rechnung eingehen muss.- 2. Beurteilung: a) U. gilt als ⇡ Warenwechsel, wenn der Zusammenhang mit einem Warenumsatzgeschäft dadurch gewahrt ist, dass der Diskontkredit zur Deckung des Kaufpreises dient und die Verfallzeit so bemessen ist, als wäre der Rechnungsbetrag auf ein bis maximal drei Monate gestundet.- b) U. gilt als ⇡ Finanzwechsel, wenn er allein zur Geldbeschaffung dient, d.h. kein Zusammenhang mit einem Warengeschäft besteht, v.a. aber auch, wenn er mit offener Verfallzeit vordatiert oder nach Abwicklung des Kaufgeschäfts ausgestellt ist.
Lexikon der Economics. 2013.